Und wie kommst du darauf?
Wenn kein Liefertermin vereinbart ist, kannst du den Händler auch schlecht in Verzug setzen.
Pandemie und Chipkrise können übrigens durch den Hersteller / Verkäufer nicht als höhere Gewalt geltend gemacht werden wenn der Vertrag in 2021 oder später unterschrieben wurden. Zu diesem Zeitpunkt war Beides lange bekannt und die damit eihergehenden Lieferkettenprobleme. Dazu gibt es eindeutige Rechtsprechung durch den BGH.