Beiträge von Chris_Schleicher

    Ja, mir geht es darum, ob der Tempomat auch die Geschwindigkeitsreduzierungen z.B. vor Kreisverkehren übernimmt, auch wenn ich Google Maps verwende oder gar kein Navi aktiv.

    Oh, das habe ich noch nie versucht. Dafür traue ich dem System zu wenig, ich zuviel Probleme damit, dass ich das Pilot System nicht nutze.

    Auf der Autobahn mit anderen Fahrzeugen hat es bei mir schon mal funktioniert, Kreuzung oder Ampel kann ich nicht sagen.

    Hallo,


    wenn du damit meinst ob der Thempomat, Abstandshalter usw. funktioniert wenn du nicht das Nissan Navi nutzt, dann kann ich dir sagen, Ja funktioniert.

    Ich nutze das Navi nicht und verwende nur Google oder Aple Maps, dann funktioniert der Thempomat.

    Die restlichen Fahrhelferlein nutze ich nicht, da diese nicht gut bzw. gefährlich mit Eigenleben funktionieren.

    Das scheint aber eine Ausnahme zu sein, habe hier noch keinen gelesen der ein solches Montagsauto wie ich hat.

    Also ich bin eher auf Langstrecke unterwegs.

    Ich nutze keine Lade App, wir haben eine EnBW Flottenkarte und immer wenn ich ca. 15% im Akku habe suche ich über die App eine Ladesäule.

    Das funktioniert sehr gut. Die Infrastruktur ist ja mittlerweile ganz gut ausgebaut.


    Ach ja und für meinen Benziner habe ich auch noch nie eine Tankapp gebraucht ;o)


    Einmal habe ich das Navi von Nissan genutzt mit Ladefuntion. Auf dem Weg nach Reims (ca. 380km) wurde ich dann bei einem Akkustand von ca. 60% bei Metz von der Autobahn geschickt.

    Ich dachte evt ist die Autobahn gesperrt oder was auch immer, nichts davon, das dumme Ding hat mich in ein Industriegebiet zu einer Ladesäule geschickt 😵‍💫😵‍💫

    Das war das zweite und letzte Mal, dass ich das Nissan Navi genutzt habe.

    Hallo Rudi,


    ich glaube die binden dir einen Bären auf, das ist gesetzlich geregelt.

    Wichtig ist die kausalitätsklausel zu beachten. Das ist dann auch der Grund, dass die Werkstatt ein original Bauteil verwenden will.


    Nebenbei bemerkt, das gilt nicht nur bei Auto´s 😉


    Grüßle


    Chris


    Gesetzliche und rechtliche Einordnung

    • Kein Verbot: Sie dürfen als Halter selbst entscheiden, welche Ersatzteile Sie in Ihr Auto einbauen, solange die Batterie den technischen Vorgaben und der korrekten Bauform des Fahrzeugs entspricht.
    • Garantie und Gewährleistung: Eine freiwillige Herstellergarantie oder die gesetzliche Sachmängelhaftung (Gewährleistung) für das gesamte Auto erlischt nicht einfach nur durch die Verwendung eines Fremdteils.
    • Die Einschränkung (Kausalität): Geht ein Bauteil im Fahrzeug kaputt und der Hersteller kann nachweisen, dass der Schaden nachweislich durch die fremde oder fehlerhafte Batterie verursacht wurde, entfällt die Garantie für diesen konkreten Folgeschaden. Für andere, unabhängig davon funktionierende Teile bleibt die Garantie bestehen.

    Ja der Service der Werkstätten ist sehr Verbesseungswürdig.

    Wie schon öffter erwähnt habe ich meinen Wagen schon mehrfach für Wochen in der Werkstatt gehabt.

    Es wurde mir kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt.

    Habe dann eines aus unserem Pool genommen.

    Wir haben aktuell 12 Wagen in dieser Werkstatt unter Vertrag, das ist ein Armutszeugniss.

    Aber wir lösen das Problem, ;o) es werden keine neuen Wagen mehr dort bestellt ;o)


    Privat fahre ich einen Mini E, wenn da Inspektion oder irgend ein Werkstatt Aufenthalt geplant ist, steht ein Ersatzwagen parat.