Hallo Rudi,
ich glaube die binden dir einen Bären auf, das ist gesetzlich geregelt.
Wichtig ist die kausalitätsklausel zu beachten. Das ist dann auch der Grund, dass die Werkstatt ein original Bauteil verwenden will.
Nebenbei bemerkt, das gilt nicht nur bei Auto´s 😉
Grüßle
Chris
Gesetzliche und rechtliche Einordnung
- Kein Verbot: Sie dürfen als Halter selbst entscheiden, welche Ersatzteile Sie in Ihr Auto einbauen, solange die Batterie den technischen Vorgaben und der korrekten Bauform des Fahrzeugs entspricht.
- Garantie und Gewährleistung: Eine freiwillige Herstellergarantie oder die gesetzliche Sachmängelhaftung (Gewährleistung) für das gesamte Auto erlischt nicht einfach nur durch die Verwendung eines Fremdteils.
- Die Einschränkung (Kausalität): Geht ein Bauteil im Fahrzeug kaputt und der Hersteller kann nachweisen, dass der Schaden nachweislich durch die fremde oder fehlerhafte Batterie verursacht wurde, entfällt die Garantie für diesen konkreten Folgeschaden. Für andere, unabhängig davon funktionierende Teile bleibt die Garantie bestehen.